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Bundesverfassungsgericht dumm, unwissend und überheblich?

Wenn über 50 % der Wähler die Wahlen zum Europaparlament ignorieren, ist das für den wiedergewählten Europawahl 2014rheinland-pfälzischen Europaabgeordneten Dr. Werner Langen keine Rede wert. Über 50 % der Bevölkerung haben in Deutschland das Europaparlament nicht gewählt. Auch die Nichtwähler, die bewusst ungültig gewählt haben, spielen in seinem Verständnis von Demokratie eher eine untergeordnete Rolle.

Was ihn aber offensichtlich immer noch auf die Palme bringt, ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Sperrklausel für die Europaparlamentswahlen aufgehoben hat.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung seinerzeit so:

„Das Parlament in Straßburg müsse anders als der Bundestag keine Regierung tragen, deswegen könne man auch eine stärkere Zersplitterung in Kauf nehmen.“

Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, machte nach einem zweistündigen Trommelfeuer (DER SPIEGEL 11/2014) seinem Ärger Luft:

„Keiner hier hat nur einmal das Wort „Bürger“ oder „Wähler“ erwähnt“, tadelte er die Politiker. „Geht es Ihnen denn nur um die eigene Macht?“

Und zur Verteidigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erläuterte Vosskuhle folgendes:

„Ich kann nicht erkennen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen die europäische Integration an irgendeiner Stelle ernsthaft behindert hätte. Im Gegenteil: Dass Rechtsfragen der europäischen Einigung in Karlsruhe öffentlich verhandelt und geklärt würden, stärke das Vertrauen der Bürger in die Integration. Auf diese Weise trägt das Gericht dazu bei, dass das europäische Haus stabil und bürgernah gebaut wird. Nicht von ungefähr haben antieuropäische Strömungen in Deutschland weniger Zulauf als in anderen Mitgliedsstaaten.“

!cid_image002_jpg@01CF6F6EDoch dafür hat MdEP Werner Langen kein Verständnis. Ist doch der Machterhalt höher zu bewerten, als die Interessen der Bürger. Was interessieren schon Nichtwähler oder gar Ungültigwähler?

Das Ergebnis der Wahlen zum Europaparlament hat nun ergeben, dass kleine Splitterparteien, die bisher an der 5 bzw. 3 % Hürde gescheitert waren, nun im Europaparlament vertreten sind.

Für MdEP’s wie Dr. Werner Langen ein unerträglicher Zustand. Deswegen so unerträglich, weil durch den Einzug der kleinen Parteien der rheinland-pfälzischen Landes-CDU wohl ein Sitz im Europaparlament flöten ging.

Darüber schäumt Dr. Werner Langen: Die deutschen Richter hätten aus „Dummheit, Unwissenheit und Überheblichkeit“ das Parlament für Splitterparteien geöffnet. (Rhein-Zeitung 05. Juni 2014)

MdEP’s wie Dr. Werner Langen reagieren auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit einer ihm nicht zustehenden Gerichtsschelte. Doch wir Bürger in Deutschland dürfen bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch nachträglich klammheimliche Freude empfinden.

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