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Newsletter 27-2016 Geplant: Arzneimittelversuche an Demenzkranken

Liebe Interessierte,

lang, lang ist's her, als über "Das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" - auch "Bioethik-Konvention" genannt -  jahrelang gestritten wurde. Kaum einer konnte sich damals vorstellen, was mit dem "Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde..." gemeint sein würde. Klang doch die Überschrift sehr vertrauenswürdig, eben nach "Schutz" der Menschenrechte und der Menschenwürde... So mancher Bundestagsabgeordnete musste mit der Nase auf die skandalösen Inhalte dieses Textwerkes gestupst werden.

Als sich herausstellte, dass es sich bei dieser Gesetzesvorlage um fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen handelte, wurde die Bevölkerung hellhörig. Und als weiterhin klar wurde, dass unter „nichteinwilligungsfähigen Personen“  Neugeborene, Schwerstkranke, Bewußtlose, geistig Behinderte, Altersdemente, Komatöse und Sterbende gemeint waren, war die Empörung groß. Und die Empörung steigerte sich nochmals, als mit „fremdnütziger Forschung“ nichts anderes gemeint war, als dass die Pharmaindustrie grünes Licht erhalten wollte, an den Schwächsten der Gesellschaft Medikamentenversuche durchführen zu dürfen.

Aufgrund des damaligen beharrlichen gemeinsamen Protestes kirchlicher Einrichtungen, Behindertenorganisationen und anderer gesellschaftlicher Gruppierungen wurde bis heute die „Bioethik-Konvention“ von Deutschland nicht unterzeichnet. Es gelang 1999, die langen Schatten des KZ-Arztes, Dr. Josef Mengele, zu vertreiben.

Jetzt erneuter Vorstoß der Pharmaindustrie

Doch jetzt nach 17 Jahren kommt es zu einem erneuten Vorstoß der Pharmaindustrie. Wieder versucht die8687716611_d3f5e413d6_z Pharmaindustrie einwilligungsunfähige Patienten für ihre Forschungszwecke zu mißbrauchen: Deswegen liegt jetzt eine Gesetzesänderung des Arzneimittelgesetzes (§ 40b Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) zur Abstimmung im Bundestag vor.  (pdf fremdnuetzige-forschung, S. 16)  In diesem ist vorgesehen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Forschung auch an volljährigen Personen vorzunehmen, die nicht in der Lage sind, „Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Prüfung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten“.

Begründet wird dies mit dem angeblichen „Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgruppe zu der die betroffene Person gehört.“ Mit der Personengruppe der Demenzkranken verschafft sich die Pharmaindustrie den Einstieg, um später dann den Personenkreis ausweiten zu können: Behinderte, Alte, Kinder, Schwerstkranke.

Und wie in den 90er Jahren wird versucht, die brisanten Stellen innerhalb des Gesetzestext-Entwurfs so zu kaschieren, dass Bundestagsabgeordnete, die mit der Materie nicht vertraut sind, darüber stolpern. Und welcher Bundestagsabgeordneter hat die Zeit, die Gesetzes-Vorlage genau zu studieren? Liegt dem Gesetzesentwurf außerdem noch die Aufforderung der Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 6. April 2016 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages Prof. Dr. Norber Lammert bei, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.  Frau Merkel als Vollstreckerin der „Banalität des Bösen“?

Dieser skandalöser Gesetzesentwurf muss vom Tisch! Unterrichten wir den jeweiligen Bundestagsabgeordneten von diesem neuerlichen Vorstoß der Pharmaindustrie. Fordern wir ihn auf, dieser Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen!

bleib-im-land

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pdf offener-brief_keine_fremdnuetzige_forschung_bei_einwilligungsunfaehigen

 

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Luise Volk, Sprecherin der Bürgerinitiative „Bürger/innen sagen NEIN zur Agro-Gentechnik“im Landkreis Cochem-Zell

 

Quellenangabe:

Foto „Wir stoßen uns an Ihren Krankheiten gesund – Ihre Pharmaindustrie“, Quelle: flickr, „Kellerabteil„, Unveränderte Übernahme des Fotos, keine kommerzielle Nutzung, 2.0 Generic (CC BY-NC 2.0)

Texttafel „Bleib‘ im Land…“ by Marie-Luise Volk

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2 Kommentare zu Newsletter 27-2016 Geplant: Arzneimittelversuche an Demenzkranken

  1. Ich denke, daß eine Klage wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Den Haag da sicher den Bundestag überzeugen würde, solchen Gesetzesvorlagen auf keine Fall zu zustimmen! Deutschland kann es sich wirklich nicht leisten, weder national noch global, wieder mit solchen Unmenschen in Zusammenhang gebracht zu werden!Und bitte sehr, alle Politiker, die diesem Gesetzesentwurf zustimmen, sofort der Pharmaindustrie als Versuchskaninchen ausliefern! Was Du nicht willst, was man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!!!

    • Meine persönliche Erfahrung ist, dass Bundestagsabgeordnete derartige Gesetzesvorlagen nicht mehr selbst prüfen, sondern darauf angewiesen sind, „von außen“ auf die Schwachstellen hingewiesen zu werden. Deswegen habe ich den hiesigen Bundestagsabgeordneten Peter Bleser angeschrieben und ihn gebeten, dieser Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen.
      Ich will aber nicht ausschließen, dass es Bundestagsabgeordnete gibt, die im Sinne der Pharmaindustrie entscheiden. Dass sie evtl. eines Tages selbst von einer solchen Versuchsmedikamentierung betroffen sein könnten, wird nicht in Betracht gezogen.

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