Newsletter 2016-19 CETA & MORDIO
Liebe Interessierte,
die EU-Kommission, die von niemanden gewählt wurde, nimmt sich das Recht heraus, das sogenannte Freihandelsabkommen CETA (Abkommen zwischen EU und Kanada) als ihre eigene Entscheidungsangelegenheit zu erklären. Sie beruft sich auf den Vertrag von Lissabon (seit 01.12.2009 in Kraft), dem die Mehrheit der deutschen Bundestagsabgeordneten zugestimmt hat. Die EU-Kommission leitet aus diesem Vertrag ihre alleinige Zuständigkeit für Handelsfragen ab. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Weg in die EU-Diktatur geebnet. Den meisten Bundestagsabgeordneten ist bis heute nicht klar, dass sie einem Ermächtigungsgesetz zugestimmt haben.
Dieses „Ermächtigungsgesetz“, wird von seiten der EU-Kommission so ausgelegt, dass die EU allein dafür zuständig ist, dass CETA vorläufig angewendet werden soll. Dabei ist die Frage, ob es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, oder nicht, noch nicht geklärt.
Die EU-Kommission versucht, CETA an den Parlamenten vorbeizuschleusen. CETA soll also ein Abkommen sein, welches in alleiniger EU-Zuständigkeit („EU-only“) liegt und ohne jegliche parlamentarische Beteiligung in den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden soll.
Frau Merkel gibt vor, dass der Bundestag bei CETA beteiligt werden soll, meint aber unter Beteiligung nur eine Meinungsumfrage innerhalb des Bundestags. Offen unterstützt sie sogar die Position des EU-Kommissionspräsidenten, Jean Claude Juncker:
„Was die Frage CETA anbelangt, so will ich erst einmal sagen, dass natürlich die Kommission, wenn der Rechtsdienst der europäischen Europäischen Kommission sagt, dass es sich nicht um ein gemischtes Abkommen handelt, nicht einfach die Kommission sagen kann, das interessiert uns nicht, wie die rechtliche Bewertung ist.
Wir haben seit dem Lissabonner Vertrag eine neue Zuständigkeitsregelung zwischen den Nationalstaaten und der europäischen Kommission und es gibt hier auch einen Fall der schon beim europäischen Gerichtshof liegt und die Kommission hat dort eine bestimmte Rechtsposition vertreten und versucht natürlich jetzt nicht völlig neue Entscheidungsgrundlagen anzulegen, wenn es um das nächste Abkommen geht.
Trotzdem handelt es sich hier um ein hoch politisches Abkommen, was natürlich auch sehr breit diskutiert wird und die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages, so wie wir sie vereinbart haben, für unsere nationalen Entscheidungen erlauben es, dass wir den Deutschen Bundestag natürlich als Bundesregierung mit einbeziehen.“ (zeit online 28.06.2016, 19.28 Uhr)
Frau Merkel spricht hier von „Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestags“, ob sie damit „Abstimmung“ meint, ist nicht erkennbar.
Anstelle massiv die Rechte des Bundestags einzufordern, unterstützt sie sogar die Argumentationslinie der EU-Kommission, indem sie dem Rechtsdienst der EU-Kommission Vorrang vor nationalen Interessen einräumt. Dass dieser Rechtsdienst sich gegen ein gemischtes Abkommen (gemischtes Abkommen = Beteiligung der nationalen Parlamente wie Bundestag und Bundesrat) aussprechen wird, ist bereits heute sonnenklar. Und ihre Aussage, dass der Deutsche Bundestag mit einbezogen werden soll, heißt noch lange nicht, dass das Parlament abstimmen darf! Wieder ist Frau Merkel dabei, unsere elementarsten Rechte zur Disposition zu stellen!
„Wir werden auch unsere Rechtsauffassung im Handelsministerrat deutlich machen, der Handelsministerrat muss ja das Votum der Kommission um welche Art Abkommen es sich handelt noch einmal bestätigen oder dem widersprechen und im übrigen werden wir unabhängig davon, wie diese Frage jetzt ausgeht, dann den Deutschen Bundestag befassen mit dieser Frage und das Votum des Deutschen Bundestags wird dann auch eine wichtige Rolle spielen bei der Frage, wie sich die Bundesregierung verhält.“
Aus diesen Aussagen ist eindeutig zu entnehmen, dass Frau Merkel in der Frage, um welche Art Abkommen es sich handelt, der EU-Kommission den Vortritt lässt. Aus den o.g. Zeilen geht wieder nicht hervor, ob Frau Merkel mit dem Wort „Votum“ auch „Abstimmung“ meint.
Im übrigen: Bisher ist eine „Ausstiegsklausel“ in CETA nicht vorgesehen!
Äußerst bedenklich: Auf der Basis des CETA-Abkommens (EU – Kanada) könnten alle amerikanischen Konzerne, die eine Niederlassung in Kanada haben, Deutschland verklagen. Und diese werden erfahrungsgemäß reichlich vom Investitionsschutz Gebrauch machen… Haben sich Angela Merkel und Sigmar Gabriel darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn CETA ratifiziert wird, TTIP aber nicht? Wenn TTIP (EU – USA) scheitert, dann gibt es für deutsche Unternehmen keine Klage-Basis. Woraus wieder hervorgeht, dass US-amerikanische Konzernpolitiker einfach besser durchblicken!
Hier zur Campact-Aktion:
CETA und TTIP: Keine Entmachtung des Bundestags! Bitte mitmachen!
Volksbegehren in Bayern gegen CETA am Samstag, 16. Juli 2016
Andrea Dornisch, Gesundheitsberaterin (GGB) und politische Aktivistin schreibt:
Meine Adresse:
Bitte vormerken: Großdemos gegen CETA und TTIP am Samstag, 17. September 2016 in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und München.
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Tagesschau auf der Barrikade: ARD ruft die Briten zur Neuwahl auf
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Nach Brexit-Votum: Künstliche Beatmung fürs globale Finanzsystem
Hier noch eine weitere kritische Stimme zur EU:
In den Deutschen Wirtschaftsnachrichten wird über die Massen-Demo gegen den EU-Austritt Großbritanniens berichtet. Sind es dieselben Kräfte, die im Irak, in Libyen, Syrien und der Ukraine jetzt in Großbritannien versuchen, die Bürger gegeneinander aufzuhetzen?
Viele Grüße
Marie-Luise Volk, Sprecherin der Bürgerinitiative „Bürger/innen sagen NEIN zur Agro-Gentechnik“ im Landkreis Cochem-Zell
Quellenangaben:
Foto: „Großer Bär, Großer Hund…. privat, Marie-Luise Volk
Grafik: Schlechtester Film aller Zeiten: EU, Wilfried Kahrs, qpress
Grafik: Angela Merkel, DDR-Rahmen, Wilfried Kahrs, qpress
Grafik: Jean Clown Juncker, Wilfried Kahrs, qpress
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