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Möglichkeiten und Gefahren der neuen Methoden in der Grünen Gentechnik (CRISPR-Cas)

19. Juli 2016 @ 18:30

Möglichkeiten und Gefahren der neuen Methoden in der Grünen Gentechnik (CRISPR-Cas)

Podiumsdiskussion: 19. Juli 18:30 Uhr Hörsaal 1 Uni Bielefeld

In den letzten Jahren hat es enorm schnelle Entwicklungen bei den Methoden der gentechnischen VeränderungCRISPR_web gegeben. Diese ermöglichen tiefer gehende und komplexere Veränderungen des genetischen Aufbaus und des Stoffwechsels von Lebewesen. Insbesondere das CRISPR-Cas System wird von vielen Fachleuten als ‚Revolution in der Gentechnik‘ bezeichnet, das wie eine zielgerichtete ‚Genschere‘ präzisere Eingriffe und Veränderungen als die älteren Methoden liefern kann. Mit dieser Methode ist es z.B. möglich, die Gene komplett umzuschreiben, synthetische Gene einzufügen oder die Gene von verschiedensten Lebewesen zu kombinieren. Hierbei ist zu bedenken, dass Präzision nicht mit Sicherheit gleichgesetzt werden kann.

Die landwirtschaftliche Anwendung dieser neuen Methoden kann weitreichende Konsequenzen für die Zukunft der Nahrungsmittelversorgung und für die Umwelt haben. Deswegen ist sie eine Angelegenheit, die einer breit gefächerten öffentlichen Debatte bedarf. Die Aufmerksamkeit der Medien hat sich bisher hauptsächlich auf die mögliche Anwendung auf den Menschen und damit verbundene Utopien und Horrorszenarien konzentriert. In der Tat wird an vielen medizinischen Anwendungen geforscht, wie z.b. der Heilung von HIV oder der Korrektur von Erbkrankheiten. Die kommerzielle Nutzbarmachung der Methode in der Landwirtschaft ist weit fortgeschritten und die Frage nach ihrer Regulierung ist akut. In den USA sind bereits Nahrungsmittel im Umlauf, die mit den neuen Methoden verändert wurden. (Sie wurden zugelassen, ohne dass sie die für gentechnisch veränderte Organismen notwendige Risikoprüfung durchlaufen haben.) Auch in der EU wurde bereits der herbizidresistente Raps der Firma CIBUS zugelassen, ebenfalls ohne die für gentechnisch veränderte Organismen notwendige Risikoprüfung. Die Produktentwickler argumentieren gegen eine Klassifizierung der neuen Produkte als Gentechnik, u.a. weil der Zulassungsprozess sehr kostspielig ist und Ähnlichkeiten zur herkömmlichen Züchtung gegeben seien. Derzeit entscheidet die EU Kommission darüber, ob 7 sogenannte „Neue Züchtungsmethoden“ dem EU Regulierungsregime für gentechnisch veränderte Organismen unterstehen oder ohne besondere Risikoprüfung auf den Markt gebracht werden dürfen.

Es stellt sich die Frage, ob ein präziser Ort innerhalb des genetischen Materials und die Beschränkung auf eine einzelne und genaue genetische Veränderung verlässlich realisierbar sind. Kann eine punktgenaue Modifikation von vornherein eine technisch verlässliche Kontrolle über alle möglichen Effekte gewährleisten, sowohl für beabsichtigte als auch für unbeabsichtigte Effekte? Sind die mit CRISPR-Cas vorgenommenen Veränderungen an Pflanzen vergleichbar mit Veränderungen der Software von Herzschrittmachern, deren Quellcode wohl durchdacht und getestet wurde oder sind sie eher vergleichbar mit Veränderungen an einem Quellcode, den noch nicht einmal die Person versteht die ihn neu schreibt? Unter welchen Umständen können derartige Pflanzen als sicher angesehen und freigesetzt werden?

Prof. Dr. Joachim Schiemann leitet das Institut für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen des Julius Kühn-Instituts (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen und ist Honorarprofessor an der Leuphana Universität Lüneburg. Er hat zahlreiche nationale und EU-finanzierte Verbundprojekte zur biologischen Sicherheitsforschung koordiniert, zuletzt das Projekt GRACE (GMO Risk Assessment and Communication of Evidence). Prof. Schiemann war von 2004-2008 Präsident der Internationalen Gesellschaft für biologische Sicherheitsforschung (ISBR) und von 2003-2009 Mitglied im Wissenschaftlichen Ausschuss für gentechnisch veränderte Organismen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Neben zahlreichen Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Wissenschaftsorganisationen ist Prof. Schiemann seit 2004 beratendes Mitglied im Lenkungsausschuss der Europäischen Technologieplattform “Plants for the Future”.

Dr. Ricarda Steinbrecher ist Molekulargenetikerin und Biologin und lebt zur Zeit in Oxford, Grossbritannien. Sie ist Sprecherin für die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) zu Fragen biologischer Sicherheit und gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) in internationalen Verhandlungen und Beratungen des ‘Internationalen Protokolls über die biologische Sicherheit’ und der ‘Konvention über biologische Vielfalt’ der Vereinten Nationen, an denen sie seit 1995 teilnimmt. Sie ist berufenes Mitglied der internationalen Technical Expert Group (AHTEG) on Synthetic Biology, und war zuvor Mitglied der einberufenen Experten Gruppe des Biosicherheits-Protokolls über Risikobewertung und Risikomanagement gentechnisch veränderter Organismen. Sie ist seit 2000 Co-Direktorin der Organisation EcoNexus, die Entwicklungen der Wissenschaft und neuer Techniken sowie deren Auswirkungen auf Umwelt, Ernährungssicherheit und Gesellschaft analysiert. Dr. Steinbrecher hat kürzlich das Briefing „Gentechnik bei Pflanzen und die ,Neuen Züchtungstechniken’ (NZT) – Inhärente Risiken und Regulierungsbedarf “ veröffentlicht.

Prof. Dr. Andreas Fisahn hält den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht und Rechtstheorie an der Uni Bielefeld. Er war unter anderem an der Erstellung eines Gutachten zur Risikoanalyse beim Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen beteiligt. Eine Auswahl seiner Veröffentlichungen zu dem Thema:

2014: Ist das Risiko demokratisch? (Welt)Risikogesellschaft in der Diskussion

2014: Zucht ohne Ordnung? Zum Problem der Regulierung von Zuchtpflanzen am Beispiel der Diskussion um die CMS-Pflanze

2008: Die neoliberale Umformung des Umweltrechts

2004: Beschleunigung und der Schadensbegriff im Gentechnikrecht

2002: Demokratie und Öffentlichkeitsbeteiligung


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Datum:
19. Juli 2016
Zeit:
18:30
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Hörsaal 1, Universität Bielefeld
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